Jagdhundeunfallversicherung

 

In der Jahreshauptversammlung 2016 des Wetterauer Jagdclubs beschlossen die Mitglieder der Gruppenversicherung beizutreten und mit dieser Solidarversicherung die Hundeführer zu unterstützen und somit auch die waidgerechte Jagd. Die Jagdhundeunfallversicherung tritt bei Unfällen auf Gesellschaftsjagden ein (Treib-, Drückjagden mit 5 Personen, davon mindestens 4 Jagdscheininhabern) und gilt für die Jagdhunde der Mitglieder des Wetterauer Jagdclubs (auch für die Zweitmitglieder). Der Geltungsbereich der Versicherung ist das Land Hessen und sämtliche angrenzenden Bundesländer. Ein klarer Vorteil der Versicherung ist es, dass die Jagd nicht im Vorfeld angemeldet werden muss. So sind auch kurzfristig angesetzte Jagden, wie etwa eine Maisjagd, eingeschlossen. Aber: Die Hunde von Jägern, die nicht Mitglied im Wetterauer Jagdclub sind, sind nicht bei unserer Versicherung eingeschlossen. Versichert ist der Unfall im Zusammenhang mit der Gesellschaftsjagd und der dadurch eingetretene Tod (auch die Nottötung) sowie anfallende Tierarztkosten. Auch die Nachsuche ist mitversichert, da sie noch im Zusammenhang mit der Gesellschaftsjagd steht (auch am nächsten Tag).

Versichert sind gesunde Jagdhunde vom 6. Monat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

 

Folgende Leistungen werden abgedeckt, sofern nicht andere Versicherungen eintreten

 

müssen:

 

 

• Todesfall beim geprüften Jagdhund: 1000.-€

 

• Todesfall beim ungeprüften Hund: 750.-€

 

• Tierarztkosten bis zu 2000.-€ bei 150.-€ Selbstbeteiligung.

 

 

Wenn ein Schadensfall eintritt, müssen Sie das Formular „Schadensmeldung“ ausfüllen. Unsere Versicherungsnummer lautet: 19.628.532822.

 

 

Jagdhundeunfallversicherung
Schadenanzeige Hunde-Unfall Wetterauer J
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Nächste Veranstaltungen:

 

10. Mai 2022 20 Uhr Jahreshauptversammlung, Oppershofen

 

 

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